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Unsere Bundesregierung hat gelogen!

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Bei der Einführung der elektronischen Reisepässe mit RFID versprach die Bundesregierung noch hoch und heilig: “Die biometrischen Daten werden nicht zentral gespeichert!” Nun stellt sich das Gegenteil heraus…

Zweifel waren schon immer angebracht…

Schon in unserem Artikel zum Thema, ePass mit RFID - wozu?,

fragten wir uns, wie es um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronisch gespeicherten und jederzeit unbemerkt und drahtlos auslesbaren biometrischen Daten bestellt ist. Schon damals äußerten wir erhebliche Zweifel an den offiziellen Aussagen.

Ein heute in der taz erschienener Artikel, über den auch auf dem heise Ticker berichtet wird, bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen: entgegen der klaren Aussage auf der zitierten Webseite des Bundes findet schon heute eine Speicherung der digitalen Daten auch außerhalb des im Paß integrierten Speicherchips statt.

Das war ja auch zu erwarten: wenn Daten volldigital, also nur noch im Computer ohne Papierbeleg, verarbeitet werden, müssen diese mindestens so lange bei der absendenden Stelle gespeichert bleiben, bis die empfangende Stelle den vollständigen und korrekten Empfang bestätigt. Daß man bei elektronischer Datenverarbeitung regelmäßige Datensicherungen anfertigt, also Kopien, gehört dabei schon zur Selbstverständlichkeit. Da die Antragsbearbeitung bei den Paßämtern und die Auftragsübermittlung an die Bundesdruckerei nach dem Einscannen des Papierantrages auf diese Weise vollelektronisch erfolgt, war die damalige Aussage schon von vorneherein mit äußersten Zweifeln zu betrachten. Schon allein aufgrund der notwendigen Datensicherungen entstehen mehr Kopien der Daten, als auch die sammelwütigsten und überwachungsgeilen Politiker sich erträumen können.

… nun wird es quasi offiziell

Nun soll im Zuge des geplanten “Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes”, als “besonders eilbedürftig”, die Gesetzgebung offiziell dahingehend geändert werden, daß Strafverfolgungsbehörden im automatisierten Verfahren, d.h. sogar ohne Mitwirkung der Paßbehörden, auf diese Daten zugreifen dürfen bzw. können. Das neue Gesetz soll, so die Pläne, sogar bereit im Mai 2007 in Kraft treten.

Auch wenn bisher schon papierhaft im Antragsverfahren auf die in den Paßämtern hinterlegten Paßbilder zugegriffen werden konnte, eröffnet ein automatisiertes, digitales Verfahren völlig neue Dimensionen. Schließlich kommen ab November 2007 auch noch Fingerabdruckdaten als weitere biometrische Merkmale zu den gespeicherten Daten hinzu. Mußte man bisher erst straffällig werden, um erkennungsdienstlich mit Foto und Fingerabdrücken behandelt zu werden, erfährt man dieses Privileg nun bereits als unbescholtener Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, allein durch die Staatsbürgerschaft. Ein gesamtes Volk unter Generalverdacht! In Verbindung mit den immer weiter um sich greifenden Überwachungskameras auf öffentlichen Straßen und Plätzen besteht dann die Gefahr, daß eine Identifizierung von erfaßten Personen auf Knopfdruck möglich ist.

Die jüngste Vergangenheit zeigt: Wo die Möglichkeiten da sind, werden sie auch früher oder später genutzt. Mautdaten, biometrische Paßdaten, Telekommunikations-Verbindungsdaten, e-Mail und alle anderen elektronischen Datenspuren, sowie die durch massiv geforderte Online-Durchsuchung privater Speichermedien gewonnenen Daten wecken immer weitergehende Begehrlichkeiten bei unseren Staatsoberen – selbstverständlich alles unter dem Deckmantel des “Kampfes gegen den Terrorismus”. Der vielzitierte “Normalbürger” ist sich aber der Brisanz dieser Datenmischung gar nicht bewußt: “ich habe doch nichts zu verbergen”.

Die Kombination macht’s halt… Und perfektioniert mit elektronischen Mitteln die deutsche Traditionen, die seit den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts und später im sozialistischen Teil unseres Vaterlandes gepflegt wurden. Dabei ist selbst bei oberflächlicher Betrachtung der Datensammlungen und dem heutigen Stand der Technik klar, daß das vorgeschobene, offiziell genannte Ziel auf diese Weise nicht erreicht werden kann. Jede Datensammlung ist nur so gut, wie sie gepflegt und aktualisiert wird, und je größer sie wird, um so mehr steigen die Fehlerwahrscheinlichkeiten und die Probleme, relevante Daten zu erkennen. Verknüpfungen fehlerhafter oder fälschlich erfaßter Daten können fatale Folgen für die Betroffenen haben.

Als fachkundige Bürger können wir dieser Entwicklung nicht länger guten Gewissens zusehen!